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13.11.2017 | 15:29 | nze

Finanztest untersucht Basiskonto Girokonto für jedermann kostet bis zu 328 Euro jährlich

Kontogebühren
Wie viel ein Basiskonto kosten darf, ist gesetzlich nicht geregelt. Verbraucherschützer beklagen zu hohe Gebühren.

Speziell für Menschen in schwierigen Lagen ist das Basiskonto gedacht. Wer ein solches nutzt, zahlt dafür allerdings bei den meisten Banken mehr als 100 Euro im Jahr. Das zeigt ein Gebührenvergleich.

Geflüchtet, ohne festen Wohnsitz, arbeitslos: Gerade für Menschen in derlei schwierigen Lagen ist das Basiskonto gedacht. Sie sollen damit wie jeder andere auch am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen können. Verbraucherschützer bemängeln schon lange, dass Banken zu hohe Gebühren für das Führen und Nutzen eines Basiskontos verlangen – und das von Kunden ohne oder mit nur einem geringen Arbeitseinkommen. Finanztest (Ausgabe 12/2017) erhebt jetzt erneut diesen Vorwurf. In einem Kostenvergleich summierten sich die Kosten eines Basiskontos bei zwei Dritteln der mehr als 100 untersuchten Banken auf mehr als 100 Euro im Jahr.

Wie viel kostet das Basiskonto?

Die Tester haben die Kosten der Basiskonten bei 108 Banken erhoben, darunter alle bundesweit tätigen Filial- und Direktbanken, drei Kirchenbanken, alle Sparda- und PSD-Banken sowie die jeweils größten Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken in jedem Bundesland. Für den Kostenvergleich nahmen sie an, dass der Inhaber des Basiskontos die Filiale nutzt, eine Girocard hat, regelmäßig eine Reihe von Überweisungen per Papierbeleg in Auftrag gibt, Gut- und Lastschriften auf dem Konto anfallen, er Geld am Automaten abhebt, einen Dauerauftrag ändert und sich seine Kontoauszüge auf Papier ausdrucken lässt (Zahl der Posten siehe Tabelle).

So nutzt der Modellkunde sein Basiskonto
Kontoposten Anzahl pro Jahr
Grundpreis pro Monat 12
Überweisung per Beleg 36
Gutschriften, Lastschriften (inkl. Zahlungen per Girocard, Daueraufträge) 227
Barabhebungen an Geldautomaten des Instituts bzw. Automatenverbunds 48
Änderung eines Dauerauftrags (inkl. Kosten für Onlinebanking) 1
Girocard 1
Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker oder per Post (günstigste Variante) 12
Das Ergebnis: Nur bei zwei der untersuchten Banken kommen Inhaber eines Basiskontos bei dieser Nutzung kostenlos weg – bei der PSD Bank Karlsruhe-Neustadt und bei der Sparda-Bank Baden-Württemberg. Bei beiden handelt es sich um regionale Angebote. Das günstigste überregional verfügbare Basiskonto ist demnach das der Sparda-Bank München mit Kosten von fünf Euro im Jahr. Wer das Basiskonto bei der Bank online führt, der kommt kostenlos weg. Weniger als zehn Euro kostet die Nutzung laut Finanztest außerdem bei der PSD Bank Rhein-Neckar-Saar und der Sparda-Bank Ostbayern. Wer bei der PSD Bank Rhein-Neckar-Saar eine Prepaid-Kreditkarte, also eine Kreditkarte rein auf Guthabenbasis, zum Basiskonto dazuhaben möchte, der muss allerdings 20 Euro Jahresgebühr bezahlen.
Allein die Kontoführung kostet bei den untersuchten Banken laut Finanztest zwischen einem und zwölf Euro im Monat. Hinzu kommen die Preise für die einzelnen Posten. Das alles addiert, kostet ein Basiskonto nur bei 40 der 108 verglichenen Banken weniger als 100 Euro im Jahr. Die Tester ermittelten außerdem vier Banken, bei denen es besonders teuer wird: Die Volksbank Magdeburg (204,85 Euro), die Hannoversche Volksbank (214,05), die VR Bank Westthüringen (232,18 Euro) und als Negativ-Spitzenreiter die Bremische Volksbank mit 328,30 Euro.
Wohlgemerkt: Im aktuellen Preisvergleich gehen die Verbraucherschützer ausdrücklich von der Nutzung der Filiale aus. Wer die Möglichkeit hat, seine Bankgeschäfte übers Internet zu erledigen, der kann auch bei einer Reihe weiterer Banken ein kostenloses Basiskonto in Anspruch nehmen, wie wir bereits berichtet haben. Hier kommen vor allem Direktbanken wie Comdirect oder ING-DiBa infrage.

Wie viel darf das Basiskonto überhaupt kosten?

Das Basiskonto muss zwar grundsätzlich jedem zur Verfügung stehen, Geld dürfen Banken für die Kontoführung und weitere Leistungen rund ums Konto allerdings verlangen. Das Gesetz hat dafür keine Obergrenze festgelegt. Laut Béatrice Freiwald von der Finanzaufsicht Bafin dürfen Banken aber keine Abwehrpreise berechnen, um das Basiskonto gezielt unattraktiv zu machen.
Die Verbraucherschützer von Finanztest halten 60 Euro an jährlichen Kosten inklusive aller Buchungen sowie dem Preis für die Girocard für akzeptabel. Allerdings beziehen sie sich bei dem Wert auf gewöhnliche Girokonten, deren Inhaber regelmäßig Gehalt oder zum Beispiel Rente beziehen. Bei vielen (potenziellen) Basiskonto-Kunden dürfte das anders sein.

Warum ist das Basiskonto zum Teil so teuer?

Banken rechtfertigen die Kosten rund ums Basiskonto zum Teil mit ihrem hohen Aufwand. Die Prüfung der persönlichen Daten dauere oft länger als bei gewöhnlichen Konten, außerdem seien viele Kunden schlechter zu erreichen, schreibt Finanztest. Die Finanzaufsicht Bafin bestätigt das: Manche Dokumente seien bei Obdachlosen oder Flüchtlingen schwer zugänglich.
Verbraucherschützer haben die Kosten für Basiskonten schon lange im Blick. Seit Mitte Juni 2016 sind Banken gesetzlich verpflichtet, das Konto für jedermann anzubieten. Im September mahnte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sechs Banken ab. Sein Argument: Die Preisgestaltung sei mit dem Gesetz nicht vereinbar, da das Basiskonto teurer sei als die Gebühren für vergleichbare gewöhnliche Konten. Einige Banken reagierten auf die Beschwerde der Verbraucherschützer und änderten ihre Preisgestaltung. Gegen drei von ihnen allerdings, die Deutsche Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein, reichte der Verband in diesem März Klage ein. Ein Urteil in dem Verfahren ist noch nicht gefallen.

Was tue ich, wenn ich kein Basiskonto erhalte?

Das Recht auf ein Basiskonto lässt sich notfalls durchsetzen. Finanztest rät dazu, bei einer Verweigerung zunächst den Ombudsmann des jeweiligen Bankenverbands anzusprechen. Auch die Bafin kann helfen, den Anspruch durchzusetzen. Nach eigener Angabe hat sie im letzten Jahr bereits 110 Verbrauchern zu einem Basiskonto verholfen.

Basiswissen: Was ist eigentlich dieses Basiskonto?

Seit Mitte Juni 2016 hat jeder das Recht, bei der Bank seiner Wahl ein Girokonto zu eröffnen, auch wenn er zum Beispiel kein Arbeitseinkommen oder keinen festen Wohnsitz hat. Das steht im Zahlungskontengesetz. Das sogenannte Basiskonto soll jedem die Teilnahme am Zahlungsverkehr ermöglichen. Möglich sind damit dieselben grundlegenden Vorgänge wie bei einem gewöhnlichen Girokonto, also etwa Überweisungen, Onlinebanking oder das Abheben am Geldautomaten. Das Basiskonto wird allerdings rein auf Guthabenbasis geführt, die Bank räumt dem Inhaber also keinen Dispokredit ein. 

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