10.05.2017 | 15:17 | skl
Verbraucherschutz Bafin greift bei Basiskonten ein
Auf der Jahrespressekonferenz der Bafin stand das Thema Verbraucherschutz im Vordergrund. Besonders bei sogenannten Basiskonten sah die Behörde Handlungsbedarf und trat für die Rechte der Verbraucher ein.
In 110 Fällen hat die Bundesagentur für Finanzdienstleitungsaufsicht, kurz Bafin, die Eröffnung eines Basiskontos durchgesetzt. 17 Mal davon musste die Behörde eine Kontoeröffnung förmlich anordnen. Seit Mitte letzten Jahres müssen Banken jeden Kunden ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten. Nun griff zum ersten Mal die Bafin ein und setzte den Anspruch von Verbrauchern auf ein Konto durch. Für die Kontoführung dürfen die Geldhäuser ein Entgelt verlangen. Verbraucherschützer haben seitdem immer wieder die zu hohen Gebühren kritisiert. Laut Bafin muss dieses Entgelt angemessen sein. „Ist es das nicht, können wir eine Bank anweisen, ihr Entgeltmodell entsprechend anzupassen“, wie Béatrice Freiwald, Exekutivdirektorin Innere Verwaltung und Recht, auf der Jahrespressekonferenz der Finanzaufsicht am Dienstag in Frankfurt am Main erklärte.