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23.03.2017 | 14:46 | lsc

Dem Gesetz zum Trotz 30 deutsche Banken stellen Höhe der Dispozinsen weiterhin nicht transparent dar

Dispozinsen: Kontoauszug mit Zinsangabe
Bankkunden sollen mit einem Blick wissen, wie hoch der Dispozins bei der Überziehung ihres Girokontos ausfällt.

Obwohl es das Gesetz seit einem Jahr vorschreibt, gibt es weiterhin Banken, die ihren Dispozinssatz nicht klar und deutlich im Internet offenlegen. Verbraucherschützer üben Kritik.

Am 21. März letzten Jahres ist das Zahlungskontengesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet Geldhäuser dazu, die Höhe ihrer Dispozinsen auf ihren Websites klar, eindeutig und auffallend zu kommunizieren. Dispozinsen müssen Kunden an ihr Kreditinstitut bezahlen, wenn sie ihr Girokonto geplant oder ungeplant überziehen. Diese Zinsen schlägt die Bank auf die entliehene Summe auf, solange bis das Konto wieder im Plus ist.

Geldhäuser dürfen selbst bestimmen, wie viel ihre Kunden für die Kontoüberziehung zahlen müssen. Ein Limit gibt es nicht – und das soll es auch weiterhin nicht geben, entschied der Gesetzgeber letztes Jahr. Stattdessen verpflichtete er die Banken zur Transparenz. Das sollte im doppelten Sinne positiv für den Verbraucher sein. Zum einen, weil er mittels klarer Angaben auf einen Blick wissen könnte, welche Kosten bei einer Kontoüberziehung auf ihn zukommen. Zum anderen erhoffte sich der Gesetzgeber, durch die offene Kommunikation der Dispozinsen mehr Konkurrenz unter den Banken zu schaffen. Das hätte die Zinssätze nach unten drücken können.

Mittlerweile steht jedoch fest: Beide Ziele wurden nur zum Teil erfüllt. Finanztest, ein Magazin der Stiftung Warentest, untersuchte im vergangen Sommer 1.433 Banken mit dem Ergebnis, dass die Dispozinsen im Vergleich zum vergangenen Jahr zwar im Durchschnitt (9,91 Prozent) etwas gesunken sind, es aber scheinbar immer noch nicht genug Konkurrenzdruck gibt. Denn trotz alledem sind die Zinsen zu hoch. Eine Ausnahme bilden häufig Onlinebanken, bei der Ing-DiBa liegt der Zinssatz beispielsweise bei 6,99 Prozent.

Um die vorgeschriebene Transparenz ist es ebenfalls nicht viel besser bestellt. Geht es nach der Bundesregierung, die sich auf die Angaben von Finanztest beruft, erfüllen alle Banken die Vorgaben. Die Verbraucherschützer selbst vertreten in diesem Punkt allerdings eine andere Meinung.

30 Banken halten sich nicht an das Gesetz

Dem Nachrichtenportal Hessenschau.de sagte die Finanztest-Redakteurin Stephanie Pallasch: „Wir haben festgestellt, dass seit der Einführung des Gesetzes tatsächlich vieles für den Verbraucher besser geworden ist. Viele Banken veröffentlichen jetzt ihre Dispozinsen auch auf der Homepage, so wie es im Gesetz gefordert ist. Das Problem ist aber, dass nicht alle Banken die Zinssätze so darstellen, dass der Verbraucher auch auf den ersten Blick erkennt, wie hoch der Zinssatz tatsächlich für sein Konto ist. Das heißt, es wird zwar etwas dargestellt, aber richtig viel schlauer ist der Verbraucher dann doch nicht.“ Die Verbraucherschützerin kritisiert auch, dass derzeit immer noch dieselben 30 Banken Mängel aufwiesen, die bereits im Sommer letzten Jahres negativ aufgefallen seien.

Als die Finanzexperten damals mit der Datenerhebung begonnen haben, konnten sie, trotz bereits geltendem Gesetz, bei 129 Banken keine Informationen zur Höhe des Dispozinses finden. Darauf hingewiesen, besserten bis auf eine einzige Ausnahme alle Geldhäuser nach. Doch auch dort, wo sie Veränderungen vorgenommen haben, waren diese nicht immer im Sinne des Kunden beziehungsweise des Gesetzes. De facto war das – und ist es immer noch – bei 29 Instituten der Fall.

Ein Drittel von ihnen nennt nur den „Referenzzinssatz + Aufschlag von x Prozent“, ohne die Höhe des Zinses konkret zu beziffern. Ungenaue Angaben treffen auch viele Banken, die den Dispozinssatz von der Bonität des Kunden abhängig machen. Nach konkreten Informationen suchen Bankkunden ebenfalls vergeblich, wenn Institute lediglich eine Zinsspanne angeben. Auch der Hinweis, der Dispozins betrage zum Beispiel 8,96 Prozent plus Drei-Monats-Euribor hilft dem Otto Normalverbraucher sehr wahrscheinlich nicht weiter. Erst recht nicht, wenn dieser Begriff ohne Erklärung und ohne Angabe der derzeitigen Höhe des Drei-Monats-Euribors genannt wird.
Beim Euribor handelt es sich um einen Referenzzinssatz, zu dem sich europäische Banken unter­einander Geld leihen können.

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