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    Geldwäschegesetz

    Das Geldwäschegesetz ist in §25 des Kreditwesengesetzes festgelegt. Dieses Gesetz legt unter anderem fest, dass Kreditinstitute in Deutschland die Identität eines Kunden eindeutig feststellen müssen. Kunden kommen immer dann mit diesem Gesetz in Berührung, wenn sie ein Finanzprodukt bei einer Bank abschließen, bei der sie vorher noch nicht Kunde waren. Wer also beispielsweise ein neues Girokonto, eine Kreditkarte oder ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto eröffnen möchte, muss seine Identität eindeutig feststellen lassen. Das ist in Deutschland beispielsweise in Bankfilialen durch den Bankangestellten möglich.

    Direktbanken werden in Deutschland immer beliebter, da sie oft günstigere und bessere Konditionen bieten als herkömmliche Filialbanken. Diese Banken unterhalten allerdings keine eigenen Filialen. Menschen, die ihre Finanzprodukte gerne über das Internet bei einer Direktbank abschließen möchten, haben daher die Möglichkeit, die Identitätsprüfung per Postident-Verfahren durchzuführen. Dieses Verfahren dient der Identitätsprüfung im Sinne des Geldwäschegesetzes. Der Kunde erhält dazu entweder per Post oder per E-Mail einen sogenannten Postident-Coupon. Das Postident-Verfahren wird dann in einer Postfiliale der eigenen Wahl durchgeführt. Hierzu benötigt der Antragssteller nicht nur den Postident-Coupon, sondernd zusätzlich auch die wahrheitsgemäß ausgefüllten Antragsunterlagen seines Finanzproduktes sowie ein gültiges Ausweisdokument. Ein Postmitarbeiter prüft anhand des mitgeführten Reisepasses oder Personalausweises die Identität des Kunden und gibt alle auf dem Ausweisdokument enthaltenen Daten in ein elektronisches Formular ein. Im Anschluss prüft der Kunde diese Daten auf Richtigkeit und bestätigt dies per Unterschrift. Der Postmitarbeiter vergleicht die Unterschrift mit jener auf dem Personalausweis oder Reisepass und unterschreibt im Anschluss ebenfalls. Damit ist das Postident-Verfahren abgeschlossen. Die Antragsunterlagen werden vom Postangestellten automatisch und für den Kunden völlig kostenlos an die Bank übersandt. Innerhalb weniger Werktage erhält der Kunde dann in der Regel die Zugangsdaten zu seinem neuen Giro-, Tagesgeld- oder Festgeldkonto oder die Kreditkarte per Post zugesendet.

    Im Jahr 2014 wurde eine weitere Möglichkeit der Identitätsprüfung eingeführt: Das sogenannte Video-Ident-Verfahren. Hinsichtlich der Bequemlichkeit und Schnelligkeit ist dieses Verfahren aus Kundensicht momentan sicherlich kaum zu übertreffen. Die Identitätsprüfung erfolgt beim Video-Ident-Verfahren innerhalb weniger Minuten per Video ganz bequem von zu Hause aus.

    Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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