Das Girokonto kann jederzeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Dazu genügt ein formloses Schreiben. Für den Kontoinhaber entstehen keine Kosten. Eine allgemein gültige Kündigungsfrist ist laut Gesetzgeber nicht zu beachten (§ 675h BGB). Einige Banken haben jedoch in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Kündigungsfrist festgelegt. Diese darf jedoch nicht länger als ein Monat sein.
Viele Bankkunden scheuen nach wie vor einen Kontowechsel, denn es hält sich das hartnäckige Gerücht, dies sei mit großem Aufwand verbunden. Dabei können Verbraucher ihr Girokonto unkompliziert wechseln. Die Kündigung des alten Kontos sollte allerdings nicht überstürzt erfolgen. So gehen Verbraucher am besten vor:
Zuerst einmal ist es wichtig, ein neues Girokonto zu eröffnen. Im Girokonto Vergleich können Bankkunden bequem nach dem für sie optimalen Produkt suchen. Dabei können beispielsweise konkret Girokonten mit kostenloser Kontoführung gesucht werden. Zudem werden sämtliche Konditionen der verschiedenen Angebote übersichtlich aufgelistet. Auf diese Weise ist das richtige Konto schnell gefunden.
Bei Direktbanken steht die neue Kontonummer direkt nach der Eröffnung zur Verfügung und das Konto ist somit sofort nutzbar. Im nächsten Schritt müssen alle Zahlungspartner über die aktuellen Kontodaten informiert werden. Auf diese Weise lässt sich sicherstellen, dass der Zahlungsverkehr zu keinem Zeitpunkt unterbrochen wird. Denn für fehlgeschlagene Abbuchungen werden oft hohe Rückbuchungsgebühren fällig, die die Unternehmen dem Kontoinhaber in voller Höhe in Rechnung stellen.
Wenn Sie Ihr neues Konto über den CHECK24 Girokonto-Vergleich abschließen, können Sie den kostenlosen und digitalen Kontoumzug nutzen. Dieser Service erleichtert Ihren Kontowechsel, da alle Zahlungspartner automatisch über Ihre neuen Kontodaten informiert werden. Der Service überträgt auch laufende Daueraufträge. Außerdem wird Ihr altes Konto zum gewünschten Termin geschlossen.
Nachdem alle Zahlungspartner benachrichtigt wurden, empfiehlt es sich, noch etwa zwei bis drei Monate abzuwarten und die beiden Girokonten parallel laufen zu lassen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass kein Posten vergessen wurde. Nun kann das alte Girokonto endgültig gekündigt werden. Die Kündigung des Girokontos muss in der Regel schriftlich oder über ein von der Bank bereitgestelltes Online-Formular erfolgen. Zudem sollte die neue Kontoverbindung angegeben werden, damit die Bank die Möglichkeit hat, eventuelles Restguthaben auf das neue Konto überweisen. Auf Wunsch kann das Institut auch dazu aufgefordert werden, das Girokonto zu einem gewünschten Termin abzurechnen.
Auch wenn Sie bei Ihrem aktuellen Girokonto den Dispo in Anspruch nehmen, ist es prinzipiell möglich, einen Banken- beziehungsweise Kontowechsel vorzunehmen. In diesem Fall gleichen Sie den laufenden Dispokredit vor der Kontoschließung durch eine Umschuldung aus. Eine andere Möglichkeit ist, den bestehenden Dispositionskredit zur neuen Bank mitzunehmen. In diesem Fall muss die neue Bank der Mitnahme zustimmen.
Auch eine Bank kann Ihr Girokonto jederzeit ohne Angabe eines Grundes kündigen. Rechtlich ist dies möglich, wenn der Vertrag kein Enddatum hat und die Möglichkeit zur Kündigung vertraglich festgehalten ist. Bei Girokonten ist beides meist der Fall.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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