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22.11.2022 | 11:18 | mkl
Gaskrise Gaspreisbremse soll rückwirkend ab Januar gelten

Die Gaspreisbremse soll zwar erst ab dem 01. März greifen, aber die Entlastungen auch rückwirkend für Januar und Februar im gleichen Umfang gelten. Vermieter müssen die Entlastung unverzüglich an Mieter*innen weitergeben.
Eigentlich sollte der Gesetzesentwurf bereits am vergangenen Freitag im Kabinett beschlossen werden. Dies geschieht nun voraussichtlich am morgigen Mittwoch. Anschließend berät der Bundestag über das „Erdgas-Energie-Preisbremsengesetz“. Dieses soll bis Ende des Jahres beschlossen werden, damit Energieversorger die Preisbremse umsetzen können. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass bei der Gaspreisbremse Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen festen Gaspreis von 12 ct pro Kilowattstunde zahlen sollen. Für die restlichen 20 Prozent soll der mit dem Gasanbieter vertraglich vereinbarte Preis gelten. Für Fernwärme soll der feste Bruttopreis bei 9,5 ct pro kWh liegen. Mieter*innen, die das Gas über eine Heizkostenpauschale beim Vermieter zahlen, sollen über die Heizkostenabrechnung entlastet werden. Vermieter sollen dafür die Betriebskostenanpassung „unverzüglich“ vornehmen.
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