24.03.2017 | 10:13 | rkr
Doppelbesteuerung vermeiden So funktioniert die Besteuerung von Festgeld im Ausland
Die niedrigen Zinsen machen die Suche nach gut verzinsten und zugleich sicheren Geldanlagen immer schwieriger. Eine Lösung: Festgeld im Ausland anlegen. Das ist heute so einfach wie nie zuvor – wäre da nicht die Sache mit der Steuer. Auf diese Dinge sollten Sie achten.
Andere Länder, andere Zinsen – das dürften sich in Anbetracht der aktuellen Niedrigzinsphase immer mehr deutsche Anleger erhoffen. Tatsächlich unterscheiden sich die Zinssätze auf klassische Geldanlagen wie Tages- und Festgeld bereits innerhalb der EU oft ganz erheblich. Auch haben Politik und Wirtschaft in den vergangenen Jahren einige Stolpersteine aus dem Weg geräumt, um auch Kleinanlegern das Investieren im Ausland spürbar zu vereinfachen.
So wird die Sicherheit der Geldanlage heute zum Beispiel mit der EU-weit harmonisierten Einlagensicherung garantiert. Zudem vermitteln verschiedene Internetportale, darunter auch CHECK24, zwischen deutschen Anlegern und ausländischen Anlagebanken. Sie sorgen für die Service-Leistungen, die die Banken – oft schon aufgrund der Sprachbarriere – bisher nicht erbringen konnten. Damit es auch bei der Besteuerung möglichst nicht zu Missverständnissen oder einer Doppelbesteuerung kommt, hat der deutsche Staat mit praktisch allen wichtigen Anlageländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Hierin ist genau festgelegt, welche Behörde im Einzelfall welchen Steuersatz einbehalten darf.
Die deutsche Abgeltungssteuer ist verpflichtend
Auf Zinsgewinne beim Tages- oder Festgeld entfällt in jedem Fall die deutsche Abgeltungssteuer von 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätsbeitrag und gegebenenfalls Kirchensteuer. In Deutschland wird diese von der jeweiligen Bank automatisch eingezogen. Zinsgewinne von jährlich bis zu 801 Euro pro Person beziehungsweise 1.602 Euro bei Ehepaaren sind allerdings steuerfrei. Dafür reicht es normalerweise, dem jeweiligen Geldinstitut einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Auf diese Weise wird die Steuer von den Banken gar nicht erst einbehalten.Auf Zinsgewinne bei einer ausländischen Anlagebank wird die deutsche Abgeltungssteuer hingegen in der Regel nicht automatisch eingezogen. In diesem Fall sind die Anleger verpflichtet, die Einnahmen in der nächsten Steuererklärung anzugeben. Einnahmen unterhalb der 801 Euro pro Person bleiben aber auch hier steuerfrei.
Zusätzliche Steuern sind vermeidbar
Rechtlich sind Anleger mit der Steuererklärung also bereits auf der sicheren Seite. Einige Länder ziehen allerdings auch von deutschen Anlegern eine nationale Quellensteuer auf Kapitalerträge ein – unabhängig davon, ob die Einnahmen später zusätzlich noch vom deutschen Staat versteuert werden. In der Regel kann die abgeführte nationale Quellensteuer aber vermieden oder zumindest zurückerstattet werden.Sehr häufig liegt dieser verringerte Steuersatz dann bereits bei null Prozent. Je nach Land sind dafür teilweise unterschiedliche Formulare nötig. Die Formulare selbst und auch die notwendigen Hintergrundinformationen, um sie korrekt ausgefüllt und fristgerecht einzureichen, erhalten Anleger beim Bundeszentralamt für Steuern oder direkt beim Finanzdienstleister, über den sie ihre Geldanlagen verwalten. Manche Anbieter, wie zum Beispiel CHECK24, stellen dafür nicht nur die notwendigen Dokumente, sondern auch Ausfüllhilfen und Schritt-für-Schritt Anleitungen bereit.
In einigen Ländern, wie zum Beispiel Griechenland, Italien oder Portugal, wird aber auch ein bestimmter Restsatz an Steuern einbehalten, der dann auch an das jeweilige ausländische Finanzamt abgeführt wird. Diese an die ausländische Behörde gezahlten Abgaben können in der Regel über die Steuererklärung mit den übrigen Steuern verrechnet werden (Zeile 15 der Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen). Meist ist eine komplette Rückerstattung möglich, so dass deutsche Anleger auch für Zinsgewinne im Ausland insgesamt immer nur den Betrag der deutschen Abgeltungssteuer zahlen müssen.
Die folgende Übersicht verrät, welche Steuern die einzelnen Länder der Euro-Zone grundsätzlich auf Fest- und Tagesgeld einbehalten, wie hoch die ermäßigten Steuersätze für deutsche Anleger sind und welche Besonderheiten es jeweils gibt.
Land | Nationale Quellensteuer* für Anleger aus Deutschland | Steuersatz bei Nachweis der Steuerpflicht in Deutschland* | Besonderheit |
---|---|---|---|
Belgien | 30 % | 0 % | |
Bulgarien | 10 % | 5 % | Vollständige Verrechnung der reduzierten Quellensteuer über die Steuererklärung |
Dänemark | 0 % | 0 % | |
Estland | 0 % | 0 % | |
Finnland | 0 % | 0 % | |
Frankreich | 0 % | 0 % | |
Griechenland | 15 % | 10 % | Nachweis der deutschen Steuerpflicht wird nicht von jeder griechischen Bank anerkannt. In diesem Fall können nur 10 % mit der deutschen Steuererklärung verrechnet werden. Die restlichen 5 % werden in Griechenland abgeführt und können nicht erstattet werden. |
Irland | 20 % | 0 % | |
Italien | 0 % | 0 % | |
Kroatien | 12 % | 0 % | |
Lettland | 20 % | 10 % | Vollständige Rückerstattung der reduzierten Quellensteuer über die Steuererklärung |
Litauen | 15 % | 10 % | Vollständige Rückerstattung der reduzierten Quellensteuer über die Steuererklärung |
Luxemburg | 0 % | 0 % | |
Malta | 0 % | 0 % | |
Niederlande | 0 % | 0 % | |
Österreich | 25 % | 0 % | |
Polen | 19 % | 5 % | Vollständige Rückerstattung der reduzierten Quellensteuer über die Steuererklärung |
Portugal | 28 % | 15 % | Vollständige Rückerstattung der reduzierten Quellensteuer über die Steuererklärung |
Rumänien | 16 % | 0 % | |
Schweden | 0 % | 0 % | |
Slowakei | 19 % | 0 % | |
Slowenien | 0 % | 0 % | |
Spanien | 0 % | 0 % | |
Tschechien | 15 % | 0 % | |
Ungarn | 0 % | 0 % | |
Republik Zypern | 0 % | 0 % |