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- Recht auf schnelles Internet im Telekommunikationsgesetz | CHECK24
München, awa
Der Bundestag hat im Rahmen einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für ein Recht auf schnelles Internet gestimmt. Damit wurde erstmal gesetzlich festgelegt, dass Bundesbürger nicht nur Anspruch auf einen „funktionalen Internetanschluss“, sondern auch einen schnellen Internetanschluss haben, wie tagessschau.de berichtet. Allerdings fehlt der Gesetzesvorlage die Definition, wie schnell Internetanschlüsse sein müssen.
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Der Bundesrat hat der im April vom Bundestag verabschiedeten Novelle des Telekommunikationsgesetzes ebenfalls zugestimmt. Sie soll am 01. Dezember 2021 in Kraft treten.
Der Bundestag hat das Recht auf schnelles Internet beschlossen. Wie schnell Internet künftig sein muss, wurde nicht definiert, sondern soll erst später festgelegt werden.
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