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Baufinanzierung Ratgeber
Baufinanzierung Ratgeber

Baufinanzierung und arbeitslos - so geht’s weiter!

Während der durchschnittlichen Laufzeit einer Baufinanzierung von 20 bis 30 Jahren kann es passieren, dass der Kreditnehmer seine Arbeitsstelle unverschuldet verliert und nicht mehr in der Lage ist, seine Immobilienfinanzierung zu bedienen. Die Angst vor einer möglichen Arbeitslosigkeit sollte jedoch kein Hindernis sein, sich den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen, da spezielle Versicherungen den Darlehensnehmer gegen Arbeitslosigkeit während der Baufinanzierungslaufzeit absichern.

Die Bank kann ihr Recht auf Versteigerung einer Immobilie nicht unmittelbar nach Eintreten der Arbeitslosigkeit geltend machen. Kommt es während der Rückzahlung der Baufinanzierung zu einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers, gilt es umgehend das Gespräch mit der Bank zu suchen um zu verhindern, dass man zahlungsrückständig und somit vertragsbrüchig wird. In der Regel bieten die Institute an, die vereinbarte Rate der Baufinanzierung vorübergehend auf den veränderten finanziellen Spielraum des Kunden anzupassen. Auf diese Weise verlängert sich zwar die restliche Laufzeit der Immobilienfinanzierung, der Kunde bleibt jedoch in der Lage, seinen Kreditvertrag mit der Bank einzuhalten. Darüber hinaus können arbeitslose Eigenheimbesitzer prüfen, ob sie die gesetzliche Möglichkeit (gem. §1 WoGG) haben, zusätzlich zum Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II bei der örtlichen Wohngeldstelle einen Antrag auf Lastenzuschuss zu stellen.

Um möglichen Zahlungsschwierigkeiten aufgrund einer plötzlichen Arbeitslosigkeit vorzubeugen, ist es für Verbraucher insbesondere bei der Aufnahme von Krediten mit hohen Darlehensbeträgen und langen Laufzeiten empfehlenswert, sich gegen derartige Eventualitäten abzusichern. Eine Ratenschutzversicherung übernimmt die Zahlung der fälligen Raten während eines vereinbarten Zeitraumes, wenn es zu einer Zahlungsunfähigkeit aufgrund eines Jobverlustes kommt.

Wer gemeinsam mit der Aufnahme seiner Baufinanzierung eine solche Ratenschutzversicherung abschließt, sollte sich jedoch stets bewusst sein, dass diese Versicherung mit erheblichen Kosten einhergehen kann.

Laut einer Änderung der Verbraucherkreditrichtlinie aus dem Jahr 2010 ist es Banken nicht erlaubt, die Vergabe einer Baufinanzierung an den Abschluss einer Kreditversicherung zu koppeln. Der Abschluss der Versicherung darf niemals als sogenannter „verbundener Vertrag“ als Voraussetzung für die Aufnahme der Baufinanzierung angeführt werden.

Tipp: Grundsätzlich sollte die monatliche Rate einer Baufinanzierung so angesetzt werden, dass eine kurze Zeit der Arbeitslosigkeit für den Darlehensnehmer kein finanzielles Fiasko darstellt. Experten raten dazu, einen finanziellen Puffer von ein bis zwei Monatsgehältern auf die Seite zu legen, um gegen plötzliche Gehaltseinbußen abgesichert zu sein. Kommt es zu einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers, können die ersten Baufinanzierungsraten aus den Ersparnissen bezahlt werden und es bleibt ausreichend Zeit, die monatliche Rate gemeinsam mit der Bank auf die neue Finanzsituation des Verbrauchers anzupassen.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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