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Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Schärfere Darlehensregeln im Fokus

München, 31.08.2016 | 13:17 | nze

In einer Woche wollen Verbraucherministerium, Kreditwirtschaft und Verbraucherverbände ein erstes Fazit zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie ziehen. Welche Folgen das seit März gültige Gesetz bisher hat, ist umstritten.

Junges Paar kauft eine Immobilie
Junge Familien gehören angeblich zu den Benachteiligten der Wohnimmobilienkreditrichtlinie.
Erhalten Verbraucher wegen der neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie schwerer Baukredite oder nicht? Wer über den Bau oder Kauf einer Immobilie nachdenkt, für den ist die Antwort auf diese Frage entscheidend. Doch eine eindeutige Aussage dazu gibt es im Augenblick nicht. Weil umstritten ist, welche Folgen das seit 21. März geltende Gesetz hat, werden sich das Bundesverbraucherministerium, Verbände der Kreditwirtschaft und Verbraucherschützer am 6. September zusammensetzen und sich einen Überblick verschaffen. Das berichtet das Handelsblatt.

Um neun Prozent sind die Zusagen für private Wohnimmobilienkredite im ersten Halbjahr 2016 bei den 408 Sparkassen laut dem Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zurückgegangen. Der Verband führt das auf das Gesetz zurück. Auch Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) sieht die neue Vorgabe, die auf eine EU-Richtlinie zurückgeht, laut Handelsblatt als Hindernis für die Vergabe von Baugeld – vor allem Rentner und junge Familien mit niedrigen Einkünften würden benachteiligt. Die bayerische Staatsregierung prüfe die Neuregelung derzeit und werde möglicherweise Änderungen einfordern.

Ministerium widerspricht Nachteilen für Rentner und Jüngere

Das Handelsblatt berichtet außerdem von einem Schreiben des Bundesverbands der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Dieser kritisiert ebenfalls die Benachteiligung von Rentnern und Jüngeren. Banken dürften bei ihrer Prüfung nicht davon ausgehen, dass der Wert der finanzierten Immobilie voraussichtlich höher liegt als die Kreditsumme, bemängelt der Verband.

Ganz anders lautet die Einschätzung aus dem Bundesverbraucherministerium. Staatssekretär Ulrich Kelber (SPD) bezeichnet es im Interview mit dem Handelsblatt als „Unsinn“, dass gerade Rentner und Jüngere Verlierer des Gesetzes seien. Die Bundesregierung habe während der Aushandlung der EU-Richtlinie einen Passus durchgesetzt, dass ältere Menschen nicht benachteiligt würden. Den oft geäußerten Vorwurf, die Bundesregierung habe die Richtlinie zu streng umgesetzt, weist Kelber zurück. Nach wie vor hätten Kreditinstitute „bei der individuellen Kreditwürdigkeitsprüfung genügend Spielraum“.

Idee aus Berlin: Familienfonds für Wohneigentum

Eine neue Idee, wie sich Familien ohne Eigenkapital eine Immobilie leisten können, kommt gleichzeitig von Ulrich Nußbaum, ehemaliger Finanzsenator in Berlin. In einer Kolumne in der Zeitung B.Z. beschreibt er für Berlin ein Konzept auf Landesebene: Der Berliner Senat solle die Niedrigzinssituation dazu nutzen, zusammen mit der landeseigenen Investitionsbank IBB einen „Berliner Familienfonds“ einzurichten. Berliner Familien ohne Eigenkapital könnten darüber das nötige Geld für den Kauf einer selbst genutzten Wohnung zinsfrei erhalten. Ein solcher Kredit koste eine Familie nicht mehr als die monatliche Miete. Könne sie das Darlehen nicht mehr zurückzahlen, falle die Wohnung an den Fonds zurück.

Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat die Europäische Union 2014 verabschiedet. Bis März dieses Jahres mussten die Mitgliedsstaaten die Vorgabe in nationales Recht umsetzen. Ein Ziel der Richtlinie ist, Verbraucher besser vor dem Kauf einer Immobilie zu schützen, die sie sich nicht leisten können. Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, strenger als bisher die Einkommenssituation von Kreditnehmern und deren Entwicklung während der Laufzeit des Darlehens zu beurteilen. Der Wert der finanzierten Immobilie darf nur noch eine geringere Rolle spielen.

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