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Wer das Baukindergeld noch bis zum Jahresende beantragen sollte

München, 18.12.2018 | 17:59 | sap

Seit September können Familien und Alleinerziehende das Baukindergeld beantragen. Ein erster Zwischenstand zeigt: Viele bemühen sich um das Fördergeld. Welche Familien das Programm noch bis Jahresende beantragen sollten und was eine hohe Nachfrage für das nächste Jahr bedeutet.

Eine Familie spielt glücklich vor ihrem Eigenheim. Foto: gettyimages/Westend61
Noch bis zum 31.12. sollten bestimmte Familien Baukindergeld beantragen. Foto: gettyimages/Westend61

UPDATE: 03.02.2023 | sre
Die Antragsfrist für das Baukindergeld ist zum 31.Dezember 2022 abgelaufen. Die Mittel sind erschöpft, eine Förderung ist für Wohneigen-tümer ab 2023 nicht mehr möglich. Laufende Anträge sind davon allerdings nicht betroffen.


Das Jahr neigt sich dem Ende zu und für viele Familien ist es das erste Silvester in den eigenen vier Wänden. Das Jahresende könnte für sie sogar mit einem Geldsegen verbunden sein – vorausgesetzt die Familie ist in ihre erste eigene Immobilie gezogen. Denn Familien und Alleinerziehende profitieren vom Baukindergeld, wenn sie zwischen dem 1. Januar und 17. September dieses Jahres eingezogen sind und noch bis zum 31. Dezember bei der KfW einen Antrag stellen. Danach verfällt ihr Anspruch auf den Zuschuss.

Wer hingegen nach dem 18. September die neue Immobilie bezogen hat, muss das Förderprogramm innerhalb von drei Monaten nach Einzug beantragen. Als Stichtag zählt das Datum der Meldebestätigung der Gemeinde.

Rund 48.000 Familien haben Baukindergeld beantragt

Pro Kind erhalten Immobilienkäufer, die alle Voraussetzungen erfüllen, 1.200 Euro pro Jahr und das garantiert für zehn Jahre. Seit 18. September können Familien und Alleinerziehende das Baukindergeld beantragen, falls ihr Haushaltseinkommen eine von der Kinderzahl abhängige Grenze nicht überschreitet. In den ersten drei Monaten stellten insgesamt 47.741 Familien für 82.865 Kinder einen Antrag auf den staatlichen Zuschuss, wie das KfW heute mitteilte. Insgesamt sind schon jetzt rund eine Milliarde Euro an Fördermitteln reserviert. Die meisten Anträge kommen aus Nordrhein-Westfalen (10.728), Baden-Württemberg (6.407) und Niedersachsen (6.039).

Im Durchschnitt werden bei der KfW jede Woche knapp 3.000 neue Anträge gestellt. Bleibt das auch 2019 so, könnte das jährliche Fördervolumen von drei Milliarden Euro schon vor Dezember 2019 erschöpft sein. Heißt konkret: Familien, die im November 2019 das Baukindergeld beantragen, könnten leer ausgehen. Wer für das Baukindergeld infrage kommt und die Baufinanzierung stemmen kann, sollte sich also rechtzeitig um das Förderprogramm bemühen.

Allerdings ist es fraglich, ob die hohe Nachfrage bleibt. Direkt nach Einführung des Baukindergeldes gab es mit 25.000 Anfragen innerhalb eines Monats einen regelrechten Boom. Zum Vergleich: In den zwei darauffolgenden Monaten zusammen folgte ungefähr dieselbe Anzahl an Anträgen.


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