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Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Gesetzesänderung zu Immobilienkrediten nimmt Form an

München, 22.03.2017 | 16:15 | rkr

Die Fraktionen der Bundesregierung haben sich auf einen Kompromiss bei den strittigen Fragen zur Immobilienfinanzierung geeinigt. Die Finanzaufsicht soll mehr Rechte, der Verbraucher mehr Chancen bekommen.

Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Droht eine Immobilienblase, soll die Finanzaufsicht manchen Geldtopf künftig verschließen können.
Mit der Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Deutschland vor einem Jahr seien vor allem Ältere und junge Familien bei der Kreditvergabe benachteiligt worden, so die vielfach geäußerte Kritik. Ein neuer Gesetzentwurf sah nun sowohl Erleichterungen bei der Kreditvergabe als auch zusätzliche Eingriffsrechte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor, sollte der Markt überhitzen und eine Immobilienblase drohen.

Verbände aus Finanz- und Bauwirtschaft hielten dieses Szenario in Deutschland aber für unrealistisch und reagierten mit heftiger Kritik. Wie das Handelsblatt berichtet, haben sich Union und SPD nun auf einen neuen Kompromiss verständigt.

Maßnahmen gegen eine Immobilienblase deutlich eingeschränkt

Der ursprüngliche Gesetzentwurf aus dem Finanzministerium sah vier Instrumente vor, mit denen die Bafin bei einer drohenden Immobilienblase einschreiten können soll. Nach dem aktuellen Kompromiss sind jetzt nur noch zwei von ihnen im Gespräch. Die Bafin soll demnach
  1. eine Obergrenze für die Kreditsumme festlegen dürfen, die sich am Wert der Immobilie bemisst.
  2. den Zeitraum einschränken können, der den Kreditnehmern zur Tilgung des Baukredits zur Verfügung steht.
Zwei weitere ursprünglich vorgesehene Maßnahmen, nämlich die Möglichkeit zur Einrichtung einer Obergrenze beim Verhältnis zwischen Kreditrate und Einkommen sowie eines Höchstwerts für die gesamte Verschuldung des Bauherren oder Immobilienkäufers, wird es nicht geben. Zudem sollen auch die verbleibenden Eingriffsrechte weniger Kreditnehmer betreffen können als ursprünglich angedacht. Baufinanzierungen bis zu 50.000 Euro sollen von etwaigen Eingriffen überhaupt nicht betroffen sein. Bei Baukrediten bis 200.000 beziehungsweise 400.000 Euro soll die Vergabe nur dann eingeschränkt werden können, wenn der Beleihungswert über 80 beziehungsweise 60 Prozent liegt. Mit diesen Vorgaben sei sichergestellt, dass die Bafin „über zielgenaue Instrumente verfügt, um in einer krisenhaften Situation handlungsfähig zu sein“, so die finanzpolitische Sprecherin der Union, Antje Tillmann (CDU), gegenüber dem Handelsblatt.

Das bedeutet der Kompromiss für Kreditnehmer

Nachdem die strittigsten Punkte weitgehend geklärt scheinen, kann es für viele Menschen bald wieder einfacher werden, einen Immobilienkredit aufzunehmen. In Zeiten ohne drohende Immobilienblase sollen sie nämlich leichter an das derzeit so günstige Baugeld kommen. Um insbesondere jungen Familien und Älteren die Aufnahme eines Kredits zu erleichtern, ist unter anderem vorgesehen, dass Banken künftig die Erwerbsbiografie bei ihrer Kreditwürdigkeitsprüfung mit einbeziehen dürfen. Bei Älteren könnte dann das Vermögen eine größere Rolle spielen, bei Jüngeren die zu erwartende Einkommensentwicklung.

Auch die erwartete Wertsteigerung einer Immobilie im Falle etwa von Renovierungs- und Umbaumaßnahmen könnte bei der Kreditvergabe künftig in die Bonitätsprüfung einbezogen werden. Die Grünen hatten außerdem gefordert, dass Banken Vorfälligkeitsentschädigungen offener kommunizieren sollen – also das Geld, das Kreditnehmer an die Bank zahlen müssen, sollten sie ihr Darlehen vorzeitig zurückzahlen.

Im nächsten Schritt soll der Kompromiss im Finanzausschuss des Bundestags abschließend beraten werden. Die Gesetzesänderungen sollen möglichst schnell zur Abstimmung gebracht und umgesetzt werden, wie CDU-Expertin Tillmann bereits Anfang des Monats in Aussicht gestellt hatte.

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