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Bis zu 50.000 Euro pro Kind

Freistaat Sachsen vergibt günstiges Baugeld an Familien

München, 17.03.2017 | 10:37 | fra

Ab sofort können Familien mit Kindern aus Sachsen auf eine zusätzliche finanzielle Stütze für den Bau oder Kauf ihrer eigenen vier Wände setzen. Über ein neues Programm vergibt der Freistaat besonders günstige Förderdarlehen. Die wichtigsten Infos zum neuen Baugeld.

Familienwohnen Baugeld Sachsen
Der Schritt ins Eigenheim wird für sächsische Familien einfacher - dank des neuen Förderprojekts "Familienwohnen".

Familien, die ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung in Sachsen bauen oder kaufen wollen, können dafür ab sofort ein Förderdarlehen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragen.

Bis zu 50.000 Euro pro Kind können sich die angehenden Wohneigentümer über das neue Förderprojekt „Familienwohnen“ leihen – und müssen dafür gerade einmal 0,75 Prozent Zinsen jährlich zahlen. Der besondere Reiz an dem subventionieren Darlehen: die lange Sollzinsbindung von 25 Jahren, durch die sich Käufer und Bauherren Planungssicherheit verschaffen. Vorausgesetzt, sie erfüllen die Bedingungen.

Wer das neue Baugeld erhält

Das Programm richtet sich an alle Familien, die selbstgenutztes Wohneigentum erwerben wollen. Neben Kauf und Bau lassen sich die Fördergelder auch für Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen einsetzen, die vor dem Bezug einer Bestandsimmobilie notwendig sind. Für Umschuldungen oder als Anschlussdarlehen ist das neue Bargeld allerdings nicht gedacht. Wer von den günstigen Zinsen profitieren will, muss einige Voraussetzungen erfüllen:


✓ Nur für Familien mit Kindern

Im Haushalt muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren leben, für das die Familie Kindergeld bezieht.

✓ Nur mit Eigenkapital

20 Prozent Eigenkapital sind wie bei vielen Banken auch bei der Sächsischen Aufbaubank Pflicht. Gleichzeitig dürfen die Familien aber nicht über zu viel Geld verfügen: Wessen Ersparnisse reichen, um die Immobilie komplett aus eigenen Mitteln zu bezahlen, der erhält das Förderdarlehen nicht.

✓ Nur bis zu einem bestimmten Einkommen

Eine Förderung ist außerdem nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze möglich. Diese liegt für Alleinstehende bei 60.000 Euro und für Paare bei 100.000 Euro. Mit jedem im Haushalt lebenden Kind erhöht sich die Grenze um weiter 10.000 Euro.

✓ Nur für geplante Vorhaben

Von einer Förderung ausgeschlossen sind zudem Bau- und Kaufvorhaben, mit deren Umsetzung die Familien bereits begonnen haben. Stattdessen gilt: Erst die Zusage für die Förderung erhalten, dann das Eigenheim erwerben oder modernisieren.

✓ Nur für langjährige Bewohner

Über die Dauer der Sollzinsbindung – also 25 Jahre lang – müssen die Antragsteller die geförderte Immobilie selbst nutzen.

✓ Nur für alle, die noch nicht vom Freistaat Sachsen gefördert wurden

Wer bereits vom Eigentumsprogramm des Freistaates Sachsen finanzielle Unterstützung erhalten hat, kommt für das Projekt „Familienwohnen“ nicht infrage. Kein Problem stellen dagegen KfW-Programme dar – diese lassen sich problemlos mit dem neuen Baugeld kombinieren.


Wie Aus- und Rückzahlung geregelt sind

Wer sich bis zu 25.000 Euro von der SAB leiht, erhält das Darlehen als Einmalbetrag auf sein Konto überwiesen. Bei allen höheren Beträgen erfolgt die Auszahlung in fünf Teilen, abhängig vom Fortschritt des Bau-, Kauf- oder Umbauvorhabens. Binnen zwölf Monaten nach Bewilligung aber muss das Darlehen vollständig abgerufen werden.

Wichtig: Ab 50.000 Euro wird das Förderdarlehen über eine Grundschuld abgesichert. Ein solcher Eintrag ins Grundbuch kann zusätzliche Kosten verursachen, die Bauherren und Immobilienkäufer nicht vergessen sollten.

Nach der Auszahlung des Darlehens vergehen zunächst zwei sogenannte Tilgungsfreijahre – eine Zeit, in der die geförderten Familien zunächst nur Zinsen zahlen. Die eigentliche Rückzahlung erfolgt danach und dauert maximal 23 Jahre, also bis zum Ende der Sollzinsbindung. Bei einer anfänglichen Tilgung von gut vier Prozent ist das Darlehen bis dahin vollständig in monatlich gleichbleibenden Raten abbezahlt. Bauherren und Immobilienkäufer können aber ebenso gut eine niedrigere Anfangstilgung wählen, um zunächst niedrigere Raten zu zahlen. In diesem Fall müssen sie zum Ende der Laufzeit den verbleibenden Darlehensbetrag in einer Summe begleichen. Alternativ können sie von ihrem jährlichen Sondertilgungsrecht Gebrauch machen und die Restschuld entsprechend verringern, wenn nicht sogar früher als nach 23 Jahren schuldenfrei werden.

Wo Familien die Förderung beantragen können

Beantragen können Interessenten die Förderung direkt über die Sächsische Aufbaubank. Ein Antragsformular sowie alle weiteren wichtigen Hintergrundinformationen finden Familien auf deren Website.


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