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Staatliche Förderung

Wer eine Wohnimmobilie kauft oder baut, kann in vielen Fällen staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Zwar wurde die Eigenheimzulage, ein Zuschuss für den Kauf oder Bau des Wohneigentums, zum 1. Januar 2006 abgeschafft, allerdings können Hauskäufer weiterhin von anderen Fördermöglichkeiten profitieren. Neben der staatlichen Förderbank KfW, die zinsgünstige Darlehen für den Kauf, Bau und die Modernisierung von Immobilien vergibt, bieten auch die Bundesländer eigene Förderprogramme für Hauskäufer an.

Weitere Informationen:

Zinsgünstige Baukredite der staatlichen KfW-Bank können Hauskäufer oder Bauherren in Anspruch nehmen, die in eine energieeffiziente Wohnimmobilie investieren. Auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen beziehungsweise für selbstgenutzten Wohnraum kann ein zinsgünstiges KfW-Darlehen beantragt werden. Darüber hinaus gibt es staatliche Förderung in Form von Modernisierungskrediten, Zuschüssen oder einer Baubegleitung für die energieeffiziente Sanierung oder den altersgerechten Umbau von Bestandsimmobilien.

Nicht nur der Bund, sondern auch die Länder unterstützen Immobilienkäufer beim Erwerb des Eigenheims. Die Förderprogramme können sich allerdings von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Oftmals gilt eine Einkommensgrenze, die nicht überschritten werden darf, um von zinsgünstigen Baudarlehen, Zuschüssen oder Bürgschaften zu profitieren. Informationen zu den Förderprogrammen der Länder gibt es bei den Landesförderbanken und örtlichen Wohnungsämtern.

Wer mithilfe eines Bausparvertrags Vermögen für ein Eigenheim anspart, kann ebenfalls staatliche Förderung beantragen. Mit der Arbeitnehmersparzulage sowie der Wohnungsbauprämie unterstützt der Staat Verbraucher, die einen Baukredit tilgen oder in einem Bausparvertrag einzahlen. Wer die Einkommensgrenzen nicht überschreitet, erhält jährliche Prämien auf sein Erspartes. Während die Arbeitnehmersparzulage auch in Sparpläne wie Aktienfonds investiert werden kann, wird die Wohnungsbauprämie nur für Sparverträge gezahlt, die nachweislich für wohnwirtschaftliche Zwecke – wie etwa eine Baufinanzierung – eingesetzt werden.

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