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Bauspardarlehen

Als Bauspardarlehen wird ein zinsgünstiges und zweckgebundenes Darlehen bezeichnet, das Verbraucher von einer speziellen Bausparkasse erhalten. Die Höhe des Bauspardarlehens ergibt sich aus der Differenz der vereinbarten Bausparsumme und demjenigen Sparbetrag, den der Bausparer bereits bei der Bank angespart hat. Je nach abgeschlossenem Tarif beträgt das Darlehen daher zwischen 40 und 50 Prozent der gesamten Bausparsumme – der restliche Geldbetrag der Summe wird während einer meist mehrjährigen Phase angespart.

Weitere Informationen:

Da der Kreditbetrag eines Bauspardarlehens aus den Sparbeträgen anderer Bausparkunden ausgezahlt wird, kommt es nur dann zur tatsächlichen Auszahlung des Bauspardarlehens wenn die Zuteilung erfolgt ist. Die Zuteilungsvoraussetzungen können je nach Bank sehr unterschiedlich sein, setzten sich in der Regel jedoch aus dem Sparguthaben, der vereinbarten Vertragsdauer und der Sparzeit sowie einer sogenannten Bewertungszahl zusammen, die jede Bank individuell berechnet.

Das fällige Zinsniveau, die ein Kreditnehmer während der Tilgung des Bauspardarlehens bezahlen muss, wird bereits bei Abschluss des Bausparvertrages festgelegt. Sind die Zinsen für Baufinanzierungen bei Vertragsabschluss auf einem verhältnismäßig niedrigen Niveau, kann sich hieraus ein Vorteil für den Kreditnehmer ergeben.

Ebenso wie der fällige Bauzins, wird auch die Höhe der Tilgungsrate bereits bei Vertragsabschluss festgelegt. In der Regel ist die Höhe des monatlichen Rückzahlungsbetrages identisch mit dem Sparbetrag, den der Verbraucher in der Ansparphase jeden Monat bei der Bank eingezahlt hat. Da es sich bei einem Bauspardarlehen um einen normalen Annuitätenkredit handelt, zahlt der Kreditnehmer während der gesamten Laufzeit gleichbleibende Monatsraten an die Bank, die sich aus konstant ändernden Zins- und Tilgungsanteilen zusammen setzen. Die meisten Bausparkassen bieten ihren Kunden während der Kreditrückzahlung die Möglichkeit, sogenannte Sondertilgungen vorzunehmen. Anders, als bei vielen Ratenkrediten verlangen Bausparkassen bei Sondertilgungen von Bauspardarlehen meist keine Vorfälligkeitsentschädigung.

Je nach Bonität des Darlehensnehmers muss der Immobilienkredit unter Umständen grundrechtlich abgesichert werden. Hierbei gilt jedoch, dass die Belastung einer Immobilie oder eines Grundstückes durch ein Bauspardarlehen in der Regel nicht höher als 80 Prozent des Beleihungswertes sein darf.

Der geliehene Geldbetrag kann bei einem Bauspardarlehen meist nur für private wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Als Verwendung des Kredites erlauben die meisten Bausparkassen den Kauf oder Bau einer Immobilie oder eines Grundstückes, die Modernisierung oder den Umbau einer Bestandsimmobilie oder die Umschuldung oder Ablösung von bestehenden Immobilienfinanzierungen. Der Einsatz des Baukredites für gewerbliche Zwecke ist indes in der Regel nicht vorgesehen.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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