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Baufinanzierung FAQ
Baufinanzierung FAQ

Ist das Anfordern eines Angebotes bei CHECK24 verbindlich?

Über den Baufinanzierung Vergleich können sich Verbraucher allgemein und unverbindlich über verschiedene Angebote auf dem Markt informieren. Im Bereich der Baufinanzierung gibt es – anders als etwa bei Ratenkrediten – in der Regel keine bonitätsunabhängigen Zinssätze. Um ein Baufinanzierungs-Angebot zu erhalten, das auf die persönliche finanzielle Situation zugeschnitten ist, müssen Verbraucher deshalb ihre persönlichen Angaben bei CHECK24 hinterlegen. Das Vergleichsportal fragt dann bei ausgewählten Banken Angebote an und ermittelt so das beste Finanzierungsangebot für den jeweiligen Kunden. Im Zuge dieses Prozesses wird die SCHUFA angefragt, denn nur so kann die Bonität des Kunden ermittelt und ein individuelles Angebot von der Bank erstellt werden. Allerdings wird diese Anfrage analog zur Konditionsanfrage bei Krediten als sogenannte Anfrage Immobilienkreditkonditionen behandelt und wirkt sich demnach nicht negativ auf die SCHUFA-Akte des Verbrauchers aus. Das Anfordern eines Angebotes ist für Kunden somit unverbindlich und hat keinen negativen Einfluss auf den SCHUFA-Score des jeweiligen Verbrauchers.

Anders ist dies oftmals in der Bankfiliale. Wollen Kunden hier lediglich ein Angebot einholen, müssen sie den Bankmitarbeiter in manchen Fällen explizit darauf hinweisen, dass es sich um eine Anfrage Immobilienkreditkondition, nicht um eine Kreditanfrage handelt. Geben Verbraucher diesen Hinweis nicht, wird die Anfrage oftmals automatisch so behandelt, als hätte der Kunde einen Kredit angefragt, diesen jedoch nicht erhalten. Entscheidet sich der Verbraucher dann jedoch gegen das Angebot der Bankfiliale – etwa, weil es zu teuer ist – geht dies in die SCHUFA-Akte ein. Denn wenn die Anfrage nicht als Konditionsanfrage sondern als sogenannte Anfrage zum grundpfandrechtlich gesicherten Kredit übermittelt wird, im Anschluss aber kein Vertrag zustande kommt, wertet die SCHUFA-Score des Kunden ab. Die Wirtschaftsauskunftei SCHUFA kennt den genauen Grund nicht, weshalb der Vertrag nicht zustande kam und muss dann davon ausgehen, dass der Kunde von der Bank abgelehnt wurde. Holen Verbraucher über einen Online-Baufinanzierungsvergleich Angebote ein, wird automatisch immer der Vermerk „Konditionsanfrage Immobilienkredit“ übermittelt – ohne, dass Verbraucher dies explizit erwähnen müssen. Verbraucher können sich deshalb auch ohne Probleme gegen das unverbindliche Angebot entscheiden – ohne negative Konsequenzen fürchten zu müssen.

CHECK24 kann zudem auf eine große Erfahrung im Bereich des Ratenkredit Vergleichs zurückgreifen. Im Focus-Money-Test der sechs renommiertesten und größten Vergleichsportale Deutschlands schnitt CHECK24 im Jahr 2014 mit Abstand am besten ab. Eines der Alleinstellungsmerkmale von CHECK24 war die für Kunden optimale Kreditanfrage bei Banken. Während die Konkurrenz nach dem Gießkannenprinzip agierte und teilweise bis zu 14 Anfragen startete, fragte CHECK24 lediglich die vier Banken mit den günstigsten Zinssätzen für den Kunden an. Diese Expertise kann das Vergleichsportal nun auch auf den Vergleich von Baufinanzierungen anwenden und Kunden so optimal beraten.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


CHECK24 Service

CHECK24 Baufinanzierung

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